Große Anfrage zum Stand der Digitalisierung in Jena

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) verpflichtet Bund und Länder bis Ende 2022, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Es zeigte sich früh im Verfahren, dass der Termin Ende 2022 aufgrund der Komplexität der Aufgabe für die Kommunen nicht zu halten ist. Insgesamt wurden knapp 600 gemäß OZG zu digitalisierende Verwaltungsleistungen (sogenannte OZG-Leistungen) identifiziert. Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern (zum Beispiel „Familie & Kind“ und „Unternehmensführung & -entwicklung“) zugeordnet. Laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat soll der Erfolg der Digitalisierungsprogramme nicht nur daran gemessen werden, ob alle Verwaltungsleistungen online verfügbar sind, sondern vor allem daran, „wie hoch Akzeptanz und Nutzung bei Bürgern sowie Unternehmen sind“. Es soll hier ein Paradigmenwechsel stattfinden: Die Nutzerin und der Nutzer stehen im Mittelpunkt.

Stadtrat Stefan Beyer, der diese Anfrage federführend erstellt hat, kommentiert das Anliegen folgendermaßen: „Wir wollen wissen, wie weit wir mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gekommen sind und wo es noch Weiterentwicklungsbedarf gibt. Ziel muss es sein, dass Jena zum digitalen Vorreiter in Thüringen wird. Außerdem fragen wir zu den Webseiten www.jena.dewww.work-in-jena.de und www.visit-jena.de, welche Erfahrungen damit gemacht wurden und wie sie noch effizienter gestaltet werden können. Sie bilden das digitale Aushängeschild unserer Stadt. Schließlich interessiert uns, wie die Arbeit des neuen Regiebetriebs für IT strukturiert ist und wie die Stadtverwaltung digitales Arbeiter fördert. Digitalisierung sollte langfristig nicht zu zusätzlicher Arbeit für die Verwaltung führen, sondern diese Entlasten und im Rahmen des demographischen Wandels auch effizienter gestalten, denn wir werden mit weniger Verwaltungsmitarbeitern auskommen müssen.“