Freiheit mit Substanz
Freiheit mit Substanz
Über mich
Seit 2018 bin ich Fraktionsgeschäftsführer der FDP, seit 2019 Mitglied des Jenaer Stadtrats. Meine Schwerpunkte sind solide Kommunalfinanzen und eine bürgernahe Sozialpolitik – als stellvertretender Vorsitzender des Finanzausschusses, Mitglied im Sozialausschuss und Vertreter der Fraktion in mehreren Aufsichtsräten. Auf Landesebene leite ich den Landesfachausschuss Finanzen und Haushalt der FDP Thüringen und bin Beisitzer im Landesvorstand. Seit 2023 führe ich das Taxiunternehmen Beyer in Jena – die Herausforderungen von Selbständigen und Mittelstand kenne ich daher aus eigener Erfahrung. Zuvor war ich Pastor und Arabisch-Dolmetscher für die Polizei. BWL-Diplom (Universität Jena), Theologiestudium (Martin Bucer Seminar) und Arabischstudium (Universität Alexandria) prägen meinen Blick auf Wirtschaft, Gesellschaft und Sicherheit.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“